Volksentscheide
Wie viele andere Bundesländer hat auch Berlin die Möglichkeiten der direktdemokratischen Beteiligung erheblich erweitert. Im Oktober 2006 wurde die Berliner Landesverfassung geändert, um die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide zu senken. Zahlreiche Initiativen für Volksentscheide wurden seitdem angestoßen und sind Teil der Landespolitik geworden. Mit Tempelhof und Pro-Reli fanden die ersten Volksentscheide statt. Die Berliner Volksentscheide haben die Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit auf dieses Instrument der direkten Demokratie gelenkt. Aus ihrem gemeinnützigen und überparteilichen Auftrag heraus möchte die Stiftung Zukunft Berlin dazu beitragen, die Möglichkeiten von Volksentscheiden durchschaubarer zu machen, aber auch die politischen und rechtlichen Probleme anzusprechen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
Die aktuelle Regelung und Praxis verbessern
Im Praxistest sind Schwächen der Gesetzgebung deutlich geworden. Deshalb sollte über eine Verbesserung der aktuellen Berliner Regelung und Praxis nachgedacht werden. Denn Unstimmigkeiten im Zusammenspiel von repräsentativer und direkter Demokratie verringern nicht nur den Stellenwert von Volksentscheiden. Sie drohen auch die Initiatoren von Volksentscheiden zu frustrieren, die mit der Erwartung effektiver demokratischer Beteiligung antreten. In Zusammenarbeit mit Experten hat die Stiftung Zukunft Berlin Empfehlungen für eine Verbesserung der aktuellen Regelung und Praxis für Volksentscheide in Berlin entwickelt: Mehr Transparenz schaffen: für Volksbegehren in Berlin sollten vergleichbare Regeln für die Veröffentlichungspflicht von Einnahmen durch Spenden wie für politische Parteien gelten. Volksbegehren sind ein Instrument der Zivilgesellschaft: Volksentscheide sollen als Korrektiv und zusätzliche Einflussmöglichkeit zur starken Position der Parteien wirken. Volksentscheide sollten rechtlich bindend sein: dem Bürger ist nur schwer zu vermitteln, dass sich der Berliner Senat nicht an das Ergebnis eines Volksentscheides halten muss und gegenteilig entscheiden kann. Entscheidungen des Volkes dürfen nicht vorschnell geändert werden: Volksentscheide verdienen die Zurückhaltung des Parlaments. Die derzeitige Regelung gewährleistet dies nicht. Volksentscheide und Wahlen: kommt ein Volksbegehren nur wenige Monate vor einem Wahltermin zustande, sollte der Volksentscheid am Tag der Wahl stattfinden. Damit könnten Kosten eingespart und die Beteiligung am Volksentscheid erhöht werden. Teilweise Kostenerstattung für Initiatoren von Volksentscheiden: angelehnt an die Erstattung der Wahlkampfkosten für politische Parteien, erscheint eine begrenzte Kostenerstattung für Initiatoren von Volksbegehren und Volksentscheiden sinnvoll.