„Guter Auftakt – aber viele Schritte müssen noch konkretisiert werden“

05/02/2024 12:00

Stiftung Zukunft Berlin begrüßt begonnenen Umsetzungsdialog zur Verwaltungsreform / Senat soll noch dieses Jahr Gesetzesvorlage beschließen

Berlin, 5. Februar 2024. Die Stiftung Zukunft Berlin (SZB) begrüßt den Start der konkreten Gespräche zwischen Senat und Expert:innen aus der Zivilgesellschaft zur konkreten Umsetzung einer Verwaltungsreform in Berlin, sieht aber auch noch erheblichen inhaltlichen Klärungsbedarf. SZB-Vorstandsmitglied Christophe Knoch sagte zum begonnenen Reformdialog: „Am Freitag, den 02.02.2024 hat ein erstes offenes und konstruktives Gespräch zur Verwaltungsreform mit dem Regierenden Bürgermeister stattgefunden. Jetzt wird es konkret und wir haben klar gemacht, dass bereits 2024 mit wirklichen Ergebnissen zu rechnen sein muss. Berlin hat bei der Verwaltungsreform keine Zeit mehr zu verlieren. Deshalb ist jetzt nur der erste Schritt gemacht, viele weitere fehlen noch.“

Aus Sicht der Stiftung Zukunft Berlin machte dieses Gespräch von Vertreterinnen und Vertretern der Stadtgesellschaft mit dem Regierenden Bürgermeister am Freitag deutlich, dass beim ersten Schritt der geplanten Reform (hinsichtlich der Ordnung der Aufgaben und Zuständigkeiten in der Verwaltung) jetzt die Verwaltung im Dialog selbst Wege zur Umsetzung sucht. Damit wird endlich ernst genommen, dass es zur Verwaltungsreform kein Erkenntnisdefizit gibt, sondern ein Umsetzungsdefizit.

Die vorgesehenen Workshops unter Beteiligung der Experten aus der Verwaltung, von denen der erste bereits stattgefunden hat, müssen jedoch noch besser miteinander verbunden und ihre Ergebnisse müssen schneller ausgewertet werden. Vor allem muss die intensive Verknüpfung zwischen der Arbeit am Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz und der von der Senatsverwaltung für Finanzen zu leistenden Arbeit in den Workshops zur Neuordnung der Finanzierungsstrukturen gelingen und vom Regierenden Bürgermeister kontinuierlich begleitet und gegebenenfalls vorangebracht werden. Dazu bedarf es auch einer besseren Ausstattung der dieses Projekt steuernden Verwaltungseinheit.

Insbesondere gilt: Ohne eine Klärung der Finanzbeziehungen zwischen Senat und Bezirken wird es keine umfassende Verwaltungsmodernisierung geben. Die Senatsvorlage der Finanzverwaltung zu diesem Prozess sollte der Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellt werden.

Die Stiftung Zukunft Berlin hält es für wichtig, dass der Senat noch im Jahr 2024 eine Gesetzesvorlage beschließt, die nicht nur Grundsätze, sondern auch Vorschläge für eine abschließende Konkretisierung und Verteilung der Aufgabenerledigung, zwischen der Senats- und der Bezirksebene enthält. Dann könnte das Abgeordnetenhaus diesen Impuls und seine Umsetzung sinnvoll unterstützen.

Die gesamte Berliner Politik muss verstehen, wie wichtig dieses Thema ist. Daher sind auch weitergehende Fragen, einschließlich der notwenigen Verfassungsänderungen, bereits in diesem Jahr so zu behandeln, dass noch in der laufenden Legislaturperiode darüber abgestimmt werden kann.

Die Entscheidung des Senats, weitere Aspekte der Reform (z. B. die Neuordnung der Struktur der Bezirksämter) im Gesetzgebungsverfahren nicht zu behandeln, sondern den Fraktionen zu überlassen, darf nicht dazu führen, dass der nichtakzeptable Status der Bezirksstadträte ungeklärt bleibt. Sie handeln bisher in Ordnungsaufgaben ohne jede fachliche, aber auch ohne jede parlamentarische Kontrolle und ausschließlich in eigener Verantwortung. Entsprechende kritische Fragen haben sich bereits im ersten Workshop zur Reform gestellt. Hier müssen grundlegende und auch rechtlich abgesicherte Entscheidungen vorbereitet werden. SZB-Vorstandsmitglied Knoch betonte „Die Stiftung Zukunft Berlin wird sich am weiteren Verfahren zusammen mit den anderen eingeladenen Organisationen intensiv beteiligen. Wir sind so verblieben, dass die inhaltliche Arbeit auf Arbeitsebene geklärt wird und die Zivilgesellschaft im laufenden Prozess sowohl beim Agenda-Setting, wie bei der Auswertung beteiligt ist. Wir erwarten dann aber auch weiterhin, dass der Senat unsere Vorschläge offen aufnimmt und zügig Entscheidungen trifft.“