
Verwaltungsreform im Hauptausschuss
Berlin, 14. Mai 2025. Aktuell berät der Hauptausschuss des Landes Berlin die Vorschläge zur Verwaltungsreform. Unter Vorsitz von Stephan Schmidt dankte der Regierende Bürgermeister auch der Stadtgesellschaft, die hier mitgewirkt hat.
Wesentliche Punkte, die hier vorgeschlagen wurden sind:
- Abschaffung des AZG (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz), dafür neues LOG (Landesorganisationsgesetz): Es gibt nun einen gemeinsamen Zuständigkeitskatalog mit ca. 4500 Aufgaben der Berliner Verwaltung hinsichtlich der Frage, wer macht in Berlin was.
- Weiterführend soll es eine Aufgabenkritik geben.
- Definition von Politik- und Querschnittsfeldern.
- Eine gesamtstädtische Steuerung soll durch Verwaltungsvorschriften erfolgen, die von den Fachverwaltungen ohne Senatsbefassung erlassen werden.
- Die Bezirksaufsicht soll zukünftig nicht mehr bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, sondern den Fachverwaltungen liegen.
- Bezirkliche Interessen sollen vor der Befassung des Rat der Bürgermeister (RdB) eingebunden werden – durch die jeweilige Fachverwaltung.
- Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Verfassung.
Die Stiftung Zukunft Berlin begrüßt diesen wichtigen ersten Schritt.
Christophe Knoch, Vorstand Stiftung Zukunft Berlin: „Bei aller Freude darf nicht vergessen werden, dass der Weg weitergegangen werden muss: Dazu gehört auch, dass die Bezirksverfassung den heutigen Anforderungen angepasst und die Reform in den Ämtern in operatives Handeln umgesetzt wird. Dazu brauchen wir auch einen Kulturwandel hin zu einer serviceorientierten Verwaltung.”
Wir danken dem AIV, dem VBKI, der IHK, dem Verband Berliner Verwaltungsjuristen, dem DGB und dem Team von Staatssekretärin Martina Klement für die gute Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Reformschritte für unsere Stadt.